Gewässerordnung
Liebe Fischerkollegen,
hier einige Worte, über die jeder mal für sich nachdenken sollte:
An unseren Gewässern suchen wir Erholung und Entspannung.
Unsere knapp bemessene Freizeit wollen wir sinnvoll gestalten und die Stunden am Wasser dazu nutzen, um wieder Kontakt mit der Natur zu knüpfen, der in der Hektik des Alltags verloren zu gehen droht.
Um diese Erwartungen erfüllen zu können, sollte sich jedes Vereinsmitglied am Gewässer und in der ihn umgebenden Landschaft so verhalten, als sei dieses Gebiet sein Eigentum, das er nach besten Kräften schonen, hegen und vor Beschädigung und Verunreinigung schützen muss.
Sie leisten damit auch einen erheblichen Beitrag zur Verwirklichung und Umsetzung eines unserer Leitziele, nämlich des Umweltschutzes.
Hier nun unsere Regelungen:
1. Ausweise am Gewässer
Bei der Ausübung der Angelfischerei hat jedes Vereinsmitglied folgende Ausweise bzw. Vereinsregelungen mit sich zu führen:
a) Staatlichen- oder Jugendfischereischein
b) Jahres- oder Tageserlaubnisschein.
c) Die allgemeinen und die besonderen Regelungen für die Vereinsgewässer
Unsere Mitglieder werden gebeten, an den Gewässern unser Vereinsabzeichen zu tragen und am oder im Fahrzeug den Vereinsaufkleber anzubringen.
Achtung :
Bitte die gefangenen Fische immer sofort nach der Versorgung einschreiben und erst danach die Angel zurück ins Wasser setzen oder den Angelplatz verlassen.
Das Umsetzen von gefangenen Fischen in ein anderes Vereinsgewässer kann einen sofortigen Vereinsausschluss mitsichführen!
2. Angelgeräte
Erwachsene dürfen mit zwei Handangeln (außer an der Wiesent),
Jungfischer nur mit einer Handangel fischen.
Zum Fang von Köderfischen darf die Köderfischsenke benützt werden.
Alle anderen Fangmethoden sind untersagt.
Unterfangkescher sind mitzuführen und auch zu benützen.
3. Begleitung der Jungfischer
Jungfischer mit Jugendfischereischein dürfen nur in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines staatlichen Fischereischeines angeln.
Jugendliche ab 14 Jahren, die im Besitz eines staatlichen Fischereischeines sind, dürfen alleine angeln.
4. Bootsangeln
Das Angeln vom Boot ist nur auf den dafür freigegebenen Gewässern erlaubt.
5. Eisangeln
Eisangeln ist verboten.
6. Mindestmaße und Schonzeiten
Untermaßige oder während der Schonzeit gefangene Fische sind sofort schonend wieder in das Wasser, in dem sie gefangen worden sind, zurückzusetzen.
Es gelten die staatlichen Schonmaße und Schonzeiten bzw. darüber hinausgehende Sonderregelungen des Vereins.
7. Verkehr mit Fischen
Der Verkauf oder Tausch von Fischen aus den Vereinsgewässern ist verboten.
8. Gewässeraufsicht
Unsere Fischereiaufseher wachen über die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der Gewässerordnung des Vereins.
9. Parken von Fahrzeugen
Beachten Sie beim Parken ihrer Fahrzeuge die allgemeinen Verkehrsregeln.
Parken Sie platzsparend und nicht in Wiesen, Feldern oder Uferschutzstreifen.
10. Umweltschutz
Verboten ist das Liegenlassen von Abfällen, Flaschen, Dosen usw.; kurz: jegliche Verunreinigung der Uferzonen.
Vermeiden Sie unbedingt Flurschäden, z.B. durch Befahren von Wiesen und Äckern.
Verursacher haften für die entstandenen Schäden.
Bitte beachten Sie auch die jeweiligen
für die einzelnen Gewässer und natürlich die
Verordnung der Fischerei in Bayern.
Vielen Dank
Ihre Vorstandschaft
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