Der Fischereischein in Bayern
Den Fischereischein bzw. den Jugendfischereischein muss jeder Angler am Gewässer bei sich führen.
Der Fischereischein bescheinigt, dass der Angler die staatliche Fischerprüfung absolviert hat.
Der Jugendfischereischein berechtigt zum Fischfang ausnahmslos in verantwortlicher Begleitung einer erwachsenen Person mit gültigem Fischereischein.
Voraussetzung für die Erteilung des Fischereischeines ist:
- die bestandene Fischerprüfung
- fischereiliche Zuverlässigkeit
Es werden ausschließlich sogenannte "Fischereischeine auf Lebenszeit" ausgestellt, die Fischereiabgabe kann für fünf Jahre oder auf Lebenszeit entrichtet werden.
Der Fischereischein wird von der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Gemeinde ausgestellt.
In den anderen Bundesländern erteilte Fischereischeine gelten nach Zuzug grundsätzlich auch in Bayern unverändert weiter.
Nichtdeutsche Fischereischeine sind keine Berechtigung zur Ausübung der Fischerei in Bayern.
Der Antragsteller muß persönlich vorsprechen und Folgendes mitbringen:
- Prüfungszeugnis und Personalausweis/Reisepass
- 2 Passfotos, ca. 35 x 45 mm
Alle Angaben ohne Gewähr
Euer Fv-A Team